Ausschreibungs-unterlagen

Um eine absolute Markttransparenz zu erreichen, dienen die Ausschreibungsunterlagen zur klaren Fixierung des Liefer- und Leistungsumfangs des anzubietenden Gewerkes.

Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus mehreren Teilgewerken, u.a. aus Detailzeichnungen in 2D und 3D, aus Lastenheften für „Technik“ und „IT“, in dem alle wesentlichen, technischen Rahmen- und Randbedingungen für die Logistikplanung definiert werden, aus dem Lastenheft „Allgemein“, in dem Inhalte für die Realisierung und Inbetriebnahme der auszuschreibenden Gesamtanlage fixiert werden sowie ein Leistungsverzeichnis, welches detailliert den anzubietenden Liefer- und Leistungsumfang definiert. 

Abgerundet werden die Ausschreibungsunterlagen durch den vom Juristen geprüften und im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelten Werkvertrag, welcher als Vertragsbasis zu empfehlen ist.

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